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21.10.2011Redebeitrag der ÖDP im Bau- und Verkehrsausschuss vom 20. Oktober 2011![]() Zu TOP 3 Beschwerden gem. § 24 GO NRW hier: Beschluss des Bau- u. Verkehrsausschusses vom 01.07.2011 über das Straßenausbauprogramm für den Ausbau der Osterfelder Straße (von Peterstraße bis Heidenheck) nach der Ausbauvariante 4 . Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren, Wie man aus der Beschlussvorlage entnehmen kann, richten sich alle 11 Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern gegen den Beschluss der Planungsvariante 4 mit der geplanten Fällung von 56 Bäumen in der gesetzlich geschützten und städtebaulich bedeutsamen Allee und fordern den Erhalt der Bäume Auch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) hat die Allee an der Osterfelder Straße am 06. Juli 2011 bei der Eintragung in den Alleenkataster NRW die Schutzwürdigkeit der städtebaulich bedeutsamen Allee bestätigt. Zum Erhalt der Bäume kann man aus dem Gutachten des Sachverständigen Büro Reinartz & Schlag folgendes entnehmen: Ein Erhalt der meisten Bäume ist grundsätzlich möglich. Wichtig für einen langfristigen Erhalt der Bäume ist, dass dieser gewollt ist. Schon die Planung sollte nicht allein am Reißbrett entwickelt werden, sondern auf die Gegebenheiten vor Ort (vor allem im Umfeld der Altbäume) abge-stimmt werden. Auch bei der Umsetzung muss darauf geachtet werden, dass die Beeinträchti-gungen der Bäume so gering wie möglich bleiben. Sicherlich erfordert dies einen gesteigerten Aufwand, stellt man diesen aber den Wert entgegen, den die Bäume darstellen und kalkuliert man die Kosten, die bei Entfernung und Neupflanzung anfallen würden, so dürfte der Erhalt der Bäume sicherlich die günstigere und bessere Alternati-ve sein. Soweit der Sachverständige! Meine Damen und Herren, unter diesem Gesichtspunkt liegt nur der Erhalt der Allee im „Öffentlichen Interesse“ und nicht die Fällung der Bäume oder mehr Parkplätze. Außerdem liegen keine Gründe des allgemeinen Wohls für eine Befreiung vor. Daher ist auch die angekündigte Fällung der Bäume, die nicht unter den § 3 Abs. 1 der Baum-schutzsatzung (Mindestumfang) fallen, nicht möglich, denn nach § 3 Abs. 2 sind auch die nach-gepflanzte Bäume in Alleen geschützt. Auch aus einem Bericht des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) kann man folgendes entnehmen:: „Zweifellos sind Alleen biologische Gebilde mit begrenzter Lebensdauer, gesunde Bäume dürfen aber nicht prophylaktisch gefällt werden. Man bringt ja schließlich auch keine Menschen um, wenn sie ein bestimmtes Alter erreichen“. Und weiter heißt es: „Der Alleenschutz darf sich nicht nur auf lange ununterbrochene Baumbestände beziehen oder gar Gleichartigkeit und Gleichaltrigkeit voraussetzen, selbst uneinheitliche Baumreihen sind genauso erhaltenswert“.... Des Weiteren kann man aus der heutigen Beschlussvorlage (Seite 2) entnehmen, dass die Untere Landschaftsbehörde der Variante 4, wie auch den Varianten 1 und 3, unter Beachtung des Land-schaftsgesetzes zugestimmt hat. Da die schriftliche Stellungnahmen (Zustimmung) der Unteren Landschaftsbehörde bisher nicht den Beschlussvorlagen oder Niederschriften beigelegt wurden, beantrage ich dass die Stellungnahmen der Variante 3 und 4 der heutigen Niederschrift beigefügt werden. Zum Schluss zitiere ich noch aus einenAbschnitt aus dem Zeitungsbericht der WAZ vom 18.09.1979 über den damaligen Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz zum Ausbau der Osterfelder Straße (zwischen dem Westring und Am Quellenbusch): Der Ausschussvorsitzende Klaus Strehl lobte zu Beginn der Beratung die Bürger, die mit ihrem heftigen Protest eine Überarbeitung des ursprünglichen Konzepts gefordert hatten. „Ohne diese emanzipierten Bürgerinnen und Bürger hätte die Osterfelder Straße sicher ihren Charakter verloren“. Um auch den Charakter der historischen, ökologischen und klimatologischen Allee (Bereich von Peterstraße bis Heidenheck) zu beachten und zu würdigen, sollte man den Bürgerwillen der 11 Beschwerdeführer nach § 24 GO und auch die 1758 Bürgerinnen und Bürgern, die sich in einer Unterschriftenliste für den Erhalt der meisten Bäume eingesetzt haben, berücksichtigen und nicht zurückweisen. Denn ich darf erinnern, dass die Verwaltung in der Informationsveranstaltung am 24.02.2011 betont hat (siehe Ergebnisprotokoll), dass die Variante 3 mit 64 alten Bäume erhalten und 16 Baumfällungen auf der Grundlage des baumbiologischen Gutachtens geplant wurde und dass von diesen Vorgaben nicht abgewichen wird, da dieses notwendig sei, um den Baumbestand zu sichern. Willi Urban Zurück |


